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Der für seine hypnotischen Fähigkeiten berühmte Verbrecher Dr. Mabuse sitzt in der Nervenklinik Professor Baums. Im Zustand des Wahnsinns schreibt er pausenlos Mord- und Terrorpläne nieder, die wie Anleitungen auf geheimnisvolle Weise von einer Verbrecherorganisation in die Tat umgesetzt werden, obwohl die Pläne Mabuses den Ganoven selbst nicht zugänglich sind. Die Polizei steht vor einem Rätsel, auch deshalb, weil die begangenen Verbrechen sinnlos erscheinen und eher Akten blindwütiger Zerstörungslust gleichen. |
Das Testament des Dr. Mabuse
Das Testament des Dr. Mabuse ist ein Spielfilm von Fritz Lang, der 1933 gedreht wurde. Das Drehbuch basiert auf einem Roman von Norbert Jacques, der 1932 auf Aufforderung Langs geschrieben, aber zunächst nicht veröffentlicht wurde. Der Film gilt als einer der großen Klassiker des Weltkinos zwischen den zwei Weltkriegen. Er entstand gleichzeitig in einer deutschen und französischen Fassung. Beide Versionen wurden von den Nationalsozialisten wegen der politisch brisanten Anspielungen umgehend verboten.
Handlung:
Der für seine hypnotischen Fähigkeiten berühmte Verbrecher Dr. Mabuse sitzt in der Nervenklinik Professor Baums. Im Zustand des Wahnsinns schreibt er pausenlos Mord- und Terrorpläne nieder, die wie Anleitungen auf geheimnisvolle Weise von einer Verbrecherorganisation in die Tat umgesetzt werden, obwohl die Pläne Mabuses den Ganoven selbst nicht zugänglich sind. Die Polizei steht vor einem Rätsel, auch deshalb, weil die begangenen Verbrechen sinnlos erscheinen und eher Akten blindwütiger Zerstörungslust gleichen. Auch die Ganoven selbst sind in den tieferen Sinn ihrer Taten nicht eingeweiht und erhalten ihre Befehle über Zettel sowie von einem stets hinter einem Vorhang verborgenen Chef der Bande.
Kent, ein aussteigewilliges Mitglied der „Organisation“, informiert schließlich Kommissar Lohmann, dass Dr. Mabuse hinter den Verbrechen stecke. Aber Mabuse ist bereits verstorben – obwohl die Pläne aus seinem schriftlich verfassten „Testament“ weiter ausgeführt werden. Lohmann, der immer wieder auf die Spur der Irrenanstalt geführt wird, findet heraus, dass der tote Mabuse vom Leiter der Anstalt, Professor Baum, Besitz ergriffen hat. Als die Organisation zum ultimaten Schlag ausholt und eine chemische Fabrik in die Luft jagen will, kann die Polizei dies im letzten Augenblick verhindern. Am Tatort ist auch Baum, der nach einer surrealen Autoverfolgungsjagd in seine eigene Anstalt flieht, in der er, nun vollends dem Wahnsinn verfallen, selbst als Patient einbehalten wird. Am Ende sieht man ihn in einer Zelle sitzend, wie er im Zustand völliger Umnachtung Manuskriptseiten zerreißt.
Hintergrund:
Der Film ist als überaus spannender Kriminalfilm inszeniert, präsentiert aber auch das immer wieder und in verschiedenen Facetten auftauchende Thema des Wahnsinns in sehr eindrucksvoller Weise. Politisch war der Film damals ohne weiteres als kritische Anspielung auf die Nationalsozialisten zu verstehen, deren Anführer Adolf Hitler sein programmatisches Werk Mein Kampf bekanntlich ebenfalls in Gefangenschaft verfasst hatte. Ganze Parolen und Glaubenssätze des heraufziehenden „Dritten Reichs“ wurden den Verbrechern in den Mund gelegt.
Das Ziel Mabuses im Film besteht in der Errichtung einer „Herrschaft des Verbrechens“, die durch Einschüchterung und Terror gegenüber der Bevölkerung bewerkstelligt werden soll. Thematisiert wird auch die bürokratische und arbeitsteilige Arbeitsweise der „Organisation“, bei der kaum jemand in Frage stellt, welchen Sinn seine verbrecherischen Einzelhandlungen (z. B. die Ermordung von Zeugen) eigentlich haben. Die Hauptmethode zur Übermittlung von Befehlen innerhalb der Organisation sind anonyme technische Medien wie Zettel, Telefone und Lautsprecher.
Joseph Goebbels vermerkte zu diesem Film in seinem Tagebuch: „Sehr aufregend. Aber kann nicht freigegeben werden. Anleitung zum Verbrechen.“ Der Reichspropagandaminister ließ den Film am 29. März 1933 verbieten. Nach Langs Emigration versuchte die Produktionsfirma, durch einige Schnitte und nachgedrehte Aufnahmen eine entschärfte Version zu erzeugen, fand jedoch bei den neuen deutschen Machthabern keine Gegenliebe; so konnte der Film zunächst nur in Österreich gezeigt werden. Bis zur Rekonstruktion des Originals 1973 war jahrelang nur eine stark gekürzte Fassung im Umlauf.
Die Premiere des Films war am 21. April 1933 in Budapest, dann am 12. Mai 1933 in Österreich und 1943 in den USA. In Deutschland wurde der Film erst nach dem Zweiten Weltkrieg, am 24. August 1951, zum ersten Mal aufgeführt.